DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Schweinfurt
Sanierung & Modernisierung 18.03.2026 · Jörg Aichinger
Heizungstausch: Was das Gebäudeenergiegesetz verlangt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Neue Heizungen müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
  • Im Neubaugebiet gilt die 65-Prozent-Regel sofort. Im Bestand greift sie erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, spätestens aber am 30. Juni 2028.
  • Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Erst bei einem Defekt ohne wirtschaftliche Reparaturmöglichkeit wird ein Austausch mit 65-Prozent-Anteil Pflicht.
  • Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren erlauben vorübergehend den Einbau gebrauchter fossil betriebener Anlagen bei einer Havarie.
  • Ein Bausachverständiger prüft, ob das Gebäude für bestimmte Heizsysteme geeignet ist. Die Planung der Heizungsanlage selbst übernimmt ein Fachplaner oder Heizungsbauer.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt seit seiner Novellierung 2024 für Verunsicherung bei Eigentümern. Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, betrifft langfristig alle Gebäude. Für Schweinfurt mit seinem großen Bestand an Nachkriegsgebäuden und einem Großteil an fossil betriebenen Heizungen stellt sich die Frage: Was gilt jetzt, was gilt ab wann, und welche Optionen stehen zur Verfügung? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Anforderungen und technischen Zusammenhänge sachlich und ohne Panikmache.

Was besagt die 65-Prozent-Regel im GEG 2024?

Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Es gibt jedoch unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen diese Pflicht greift.

Die Regel gilt seit dem 1. Januar 2024 unmittelbar für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken ist der Zeitpunkt an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Schweinfurt mit rund 57.000 Einwohnern fällt in die zweite Kategorie.

Bis die kommunale Wärmeplanung für Schweinfurt vorliegt, dürfen bei einem Heizungstausch im Bestand weiterhin fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien beimischen: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Diese Staffelung soll den Übergang abfedern.

Wichtig: Die 65-Prozent-Pflicht greift nicht automatisch zu einem Stichtag, sondern erst dann, wenn tatsächlich eine neue Heizung eingebaut wird. Wer seine bestehende Gas- oder Ölheizung weiterbetreibt, ist nicht zum sofortigen Austausch verpflichtet. Informationen zur baulichen Bewertung Ihrer Immobilie finden Sie auf unserer Seite zur Sanierungsberatung.

Welche Heizungssysteme erfüllen die 65-Prozent-Anforderung?

Es gibt mehrere technische Optionen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Nicht jede Option eignet sich für jedes Gebäude.

Das GEG nennt folgende Erfüllungsoptionen:

  • Wärmepumpe: Nutzt Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser. Erfüllt die 65-Prozent-Regel in der Regel ohne Zusatzheizung. Erfordert jedoch eine ausreichende Gebäudedämmung, um effizient zu arbeiten.
  • Fernwärme: Sofern das Fernwärmenetz die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ob in Schweinfurt ein entsprechender Ausbau geplant ist, ergibt sich aus der kommunalen Wärmeplanung.
  • Biomasse-Heizung: Pelletkessel oder Holzvergaser. Erfüllen die 65-Prozent-Anforderung vollständig. Benötigen Lagerraum für den Brennstoff.
  • Hybridheizung: Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertkessel. Die Wärmepumpe deckt die Grundlast, der Kessel springt bei sehr niedrigen Außentemperaturen ein.
  • Solarthermie in Kombination: Solarthermische Anlagen allein reichen für die 65-Prozent-Regel meist nicht aus, können aber als Ergänzung den erneuerbaren Anteil erhöhen.
  • Stromdirektheizung: Unter bestimmten Voraussetzungen (geringe Heizlast, gut gedämmtes Gebäude) eine Option.

Die Wahl des passenden Systems hängt vom Gebäudezustand ab. In ungedämmten 1950er-Bauten, wie sie in Schweinfurt den Gebäudebestand prägen, erreichen Luft-Wasser-Wärmepumpen ohne vorherige Sanierung oft keine wirtschaftliche Jahresarbeitszahl. Die dünnen 24-cm-Außenwände aus Hochlochziegeln, die für den Wiederaufbau nach den Kriegszerstörungen typisch sind, leiten zu viel Wärme nach außen. Hier empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme vor der Heizungsentscheidung.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Eignung Ihres Gebäudes.

Was gilt bei einer Heizungshavarie?

Wenn die Heizung irreparabel defekt ist, gelten Übergangsfristen. Eigentümer müssen nicht in einer Notsituation sofort ein vollständig erneuerbares System einbauen.

Bei einer Havarie, also einem nicht mehr wirtschaftlich reparierbaren Defekt, erlaubt das GEG eine Übergangslösung: Für bis zu fünf Jahre darf eine gebrauchte fossil betriebene Heizung eingebaut werden, um die Wärmeversorgung aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieser fünf Jahre muss dann eine Heizung installiert werden, die die 65-Prozent-Anforderung erfüllt.

Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt oder die allgemeine Frist (30. Juni 2028) abgelaufen ist. Vorher besteht ohnehin keine Pflicht zur 65-Prozent-Erfüllung im Bestand.

Für ältere Gebäude für Schweinfurt und Umgebung ist diese Havarie-Regelung relevant, da viele Heizungen aus den 1980er oder 1990er Jahren stammen und Ausfälle wahrscheinlicher werden. Eine vorausschauende Planung vermeidet die Notlage.

Welche Rolle spielt der Gebäudezustand beim Heizungstausch?

Der energetische Zustand des Gebäudes bestimmt, welche Heiztechnologie effizient arbeiten kann. Die Heizung allein zu tauschen, ohne den Gesamtzustand zu betrachten, führt oft zu unbefriedigenden Ergebnissen.

Eine Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je niedriger die benötigte Vorlauftemperatur ist. In gut gedämmten Gebäuden mit Flächenheizung (Fußbodenheizung) reichen Vorlauftemperaturen von 35 Grad Celsius. In ungedämmten Altbauten mit kleinen Heizkörpern werden dagegen 55 bis 70 Grad benötigt. Die Wärmepumpe muss dann mehr elektrische Energie aufwenden, was die Betriebskosten steigen lässt.

Für viele Nachkriegsgebäude in Schweinfurt bedeutet das: Vor dem Heizungstausch sollte geprüft werden, ob vorher oder gleichzeitig Dämmmaßnahmen sinnvoll sind. Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer zuerst die Fassade dämmt und die Fenster tauscht, kann die Heizung kleiner dimensionieren. Das spart Investitionskosten und senkt die Betriebskosten.

Ein Bausachverständiger beurteilt den baulichen Zustand: Ist die Bausubstanz trocken? Gibt es Wärmebrücken? Wie ist der Zustand von Dach und Keller? Diese Informationen sind die Grundlage für eine sinnvolle Sanierungsreihenfolge. Die Heizungsplanung selbst ist Aufgabe des Heizungsbauers oder eines Fachplaners für technische Gebäudeausrüstung. Einen Überblick über die sinnvolle Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen finden Sie in unserem Artikel zur Altbausanierung.

Was bedeutet das GEG für Eigentümer im Bergl und in der Altstadt?

Die Ausgangslage unterscheidet sich je nach Stadtteil und Gebäudetyp erheblich.

Im Bergl stehen Mehrfamilienhäuser und Hochhäuser der 1950er bis 1970er Jahre, die oft über zentrale Gas- oder Ölheizungen verfügen. Ein Heizungstausch in einem 8-stöckigen Punkthaus erfordert eine ganz andere Planung als bei einem Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentümergemeinschaft muss die WEG-Versammlung über den Heizungstausch entscheiden, was die Entscheidungsfindung verzögern kann. Gleichzeitig sind die Gebäude im Bergl durch fehlende Dämmung und Betonschäden in einem Zustand, der eine Gesamtsanierung nahelegt.

In der Altstadt und im Zürch stehen denkmalgeschützte Gebäude, bei denen eine Außendämmung nicht zulässig ist. Hier kommen als Heizsysteme eher Hybridlösungen oder Fernwärme in Frage. Die 170 Baudenkmäler und sechs Denkmal-Ensembles in Schweinfurt unterliegen Auflagen, die den Einbau bestimmter Anlagen (etwa Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außengeräten) einschränken können.

In der Gartenstadt und im Musikerviertel, mit Gebäuden aus den 1920er Jahren, ist die Situation ähnlich wie im allgemeinen Altbaubestand: hoher Energieverbrauch, veraltete Heizungen, Sanierungsbedarf an der Gebäudehülle. Das milde unterfränkische Klima mit den meisten Hitzetagen Bayerns sorgt zumindest dafür, dass die Heizperiode etwas kürzer ausfällt als in anderen Regionen.

Informationen zur Thermografie als Methode zur Identifikation von Wärmebrücken finden Sie auf unserer Seite zur Bauthermografie.

Was kostet ein Heizungstausch und welche Förderung gibt es?

Die Investitionskosten variieren stark je nach Technologie und Gebäudegröße. Förderprogramme des Bundes reduzieren die Belastung erheblich.

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Heizungstauschmaßnahmen gefördert. Die Fördersätze setzen sich aus einer Grundförderung, einem Geschwindigkeitsbonus (für den vorzeitigen Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen) und einem Einkommensbonus zusammen. Der maximale Fördersatz kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Förderstelle (BAFA). Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein Bausachverständiger kann zwar den baulichen Zustand beurteilen, die Förderanträge und die Heizungsplanung liegen jedoch im Aufgabenbereich des Heizungsbauers und gegebenenfalls eines Energieberaters. Einen Überblick über die Leistungen eines Sachverständigen finden Sie auf unserer Leistungsseite.

Welche Fehler sollten Eigentümer vermeiden?

Drei häufige Fehler führen zu unnötigen Kosten oder technischen Problemen beim Heizungstausch.

Fehler 1: Heizung tauschen ohne Gebäudezustand zu prüfen. Wer eine Wärmepumpe in ein ungedämmtes Gebäude einbaut, zahlt hohe Stromkosten. Eine vorherige Bestandsaufnahme des Gebäudes zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Fehler 2: Unter Zeitdruck entscheiden. Die Übergangsfristen im GEG geben Eigentümern Zeit. Wer jetzt eine funktionierende Heizung hat, kann die kommunale Wärmeplanung abwarten und dann eine informierte Entscheidung treffen.

Fehler 3: Nur die Heizung betrachten. Der Heizungstausch sollte im Kontext einer Gesamtsanierung geplant werden. Dach, Fassade, Fenster und Heizung stehen in Wechselwirkung. Eine bessere Dämmung reduziert die benötigte Heizleistung und damit die Investitionskosten für die Heizung.

Häufige Fragen

Muss ich meine Gasheizung jetzt sofort austauschen?

Nein. Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Die 65-Prozent-Pflicht greift erst, wenn eine neue Heizung eingebaut wird und die kommunale Wärmeplanung vorliegt oder die Frist (30. Juni 2028) abgelaufen ist.

Gibt es eine Altersgrenze für Heizkessel?

Standardheizkessel (Konstanttemperaturkessel), die älter als 30 Jahre sind, müssen nach GEG ausgetauscht werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen. Auch selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser genießen Bestandsschutz bei Kesseln, die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut wurden.

Funktioniert eine Wärmepumpe im ungedämmten Altbau?

Technisch ja, wirtschaftlich oft nicht. Die benötigte hohe Vorlauftemperatur senkt die Effizienz erheblich. Eine vorherige Dämmung der Gebäudehülle macht den Wärmepumpen-Einsatz wirtschaftlicher. Ein Bausachverständiger kann den baulichen Zustand einschätzen.

Wer erstellt die kommunale Wärmeplanung für Schweinfurt?

Die Stadt Schweinfurt ist als Kommune für die Erstellung der Wärmeplanung zuständig. Die Frist für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern endet am 30. Juni 2028. Die Wärmeplanung zeigt, welche Gebiete voraussichtlich an ein Wärmenetz angeschlossen werden und wo dezentrale Lösungen erforderlich sind.

Welche Förderung gibt es beim Heizungstausch?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Fördersätze setzen sich aus Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammen. Die Antragstellung erfolgt über die BAFA.

Prüft ein Bausachverständiger auch die Heizung?

Ein Bausachverständiger beurteilt den baulichen Gesamtzustand des Gebäudes. Dazu gehört die Bewertung der Gebäudehülle, die für die Wahl des Heizsystems entscheidend ist. Die Heizungsplanung und -installation liegt im Verantwortungsbereich des Heizungsfachbetriebs.

Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?

Das GEG sieht Bußgelder vor. Allerdings sind die Übergangsfristen großzügig bemessen, und bei einer Havarie gelten zusätzliche Fristen von fünf Jahren. Wer rechtzeitig plant, gerät nicht unter Zeitdruck.

Sie möchten den baulichen Zustand Ihres Gebäudes für Schweinfurt oder die Region Unterfranken vor einem Heizungstausch einschätzen lassen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Jörg Aichinger beurteilt Ihre Bausubstanz als Grundlage für die richtige Heizungsentscheidung.

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