DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Schweinfurt
Baubegleitung & Qualitätssicherung 18.03.2026 · Jörg Aichinger
Elektroinstallation im Neubau: Was der Gutachter prüft

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fehlende oder falsch dimensionierte FI-Schutzschalter (RCDs) sind ein häufiger und sicherheitsrelevanter Mangel bei Neubauten.
  • Der Potentialausgleich schützt vor gefährlichen Berührungsspannungen und muss nach DIN VDE 0100-540 vollständig ausgeführt werden.
  • Die DIN 18015 legt Mindestanforderungen an die Ausstattung fest, die viele Bauträger nur knapp erfüllen.
  • Nach dem Verputzen sind Installationsfehler nicht mehr sichtbar. Die Prüfung muss vor dem Verschließen der Wände stattfinden.
  • Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger ergänzt die Arbeit des Elektrikers durch eine unabhängige Kontrolle.

Die Elektroinstallation im Neubau gehört zu den Gewerken, bei denen Mängel besonders schwerwiegende Folgen haben können. Fehlerhafte Verkabelung, fehlende Schutzeinrichtungen oder ein unvollständiger Potentialausgleich gefährden im schlimmsten Fall die Sicherheit der Bewohner. Für Bauherren, die für Schweinfurt und die Region Unterfranken bauen lassen, ist eine unabhängige Prüfung der Elektroinstallation deshalb ein wichtiger Bestandteil der baubegleitenden Qualitätssicherung. Dieser Artikel erklärt, worauf ein Sachverständiger bei der Prüfung achtet und welche Fehler in der Praxis am häufigsten auftreten.

Warum sind FI-Schutzschalter so wichtig und was geht dabei schief?

FI-Schutzschalter, fachlich als Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) bezeichnet, sind die wichtigste Schutzmaßnahme gegen elektrische Körperdurchströmung. Sie erkennen, wenn Strom über unvorhergesehene Wege abfließt, etwa durch den menschlichen Körper, und schalten den Stromkreis in Millisekunden ab.

Seit der Überarbeitung der DIN VDE 0100-410 sind FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA für alle Steckdosenstromkreise in Wohngebäuden vorgeschrieben. In der Praxis treten dennoch regelmäßig Mängel auf: fehlende RCDs in einzelnen Stromkreisen, zu viele Stromkreise auf einem einzigen RCD zusammengefasst oder eine falsche Zuordnung von Leitern.

Ein besonders häufiger Fehler betrifft die Selektivität. Wenn der Haupt-RCD und die nachgeschalteten RCDs nicht aufeinander abgestimmt sind, löst bei einem Fehler nicht nur der zuständige Schutzschalter aus, sondern gleich der übergeordnete. Die gesamte Wohnung oder das gesamte Haus wird dann stromlos. Das ist zwar nicht gefährlich, aber ein klarer Installationsmangel, der vermeidbar wäre.

Auch der Schutz von Stromkreisen für fest angeschlossene Verbraucher wie Herd, Durchlauferhitzer oder Wärmepumpe wird gelegentlich vergessen. Hier sind je nach Gerät eigene Schutzeinrichtungen erforderlich, die nicht unter den allgemeinen RCD fallen.

Was ist der Potentialausgleich und warum wird er oft mangelhaft ausgeführt?

Der Potentialausgleich verbindet alle metallischen Systeme im Gebäude, etwa Wasserleitungen, Heizungsrohre, Blitzschutzanlage und Fundamenterder, miteinander und mit der Erdungsanlage. Damit wird verhindert, dass zwischen berührbaren Metallteilen gefährliche Spannungsunterschiede entstehen.

Die DIN VDE 0100-540 schreibt vor, welche Systeme in den Potentialausgleich einbezogen werden müssen. Die zentrale Potentialausgleichsschiene (PAS) im Hausanschlussraum ist der Knotenpunkt. Von hier führen Leitungen zu allen relevanten metallischen Installationen.

Typische Mängel sind fehlende Verbindungen zu einzelnen Systemen, zu geringe Leiterquerschnitte, korrodierte Klemmstellen und nicht angeschlossene Gas- oder Wasserleitungen. In der Praxis wird der Potentialausgleich gelegentlich auch deshalb unvollständig ausgeführt, weil er von verschiedenen Gewerken berührt wird: Der Elektriker verlegt die Leitungen, der Sanitärinstallateur schließt die Wasserleitung an, der Heizungsbauer die Heizung. Wenn die Abstimmung zwischen den Gewerken fehlt, bleiben einzelne Anschlüsse offen.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Leistungsseite.

Welche Anforderungen stellt die DIN 18015 an die Elektroinstallation?

Die DIN 18015 regelt die Mindestausstattung von Wohngebäuden mit elektrischen Anlagen. Sie definiert, wie viele Steckdosen, Lichtanschlüsse und Stromkreise ein Raum mindestens haben muss und wie die Unterverteilung aufgebaut sein sollte.

Die Norm unterscheidet drei Ausstattungswerte: Mindestausstattung, Standardausstattung und Komfortausstattung. Viele Bauträger planen mit der Mindestausstattung, was für die Baugenehmigung ausreicht, im Alltag aber oft zu Engpässen führt. Ein Wohnzimmer mit nur zwei Doppelsteckdosen zwingt den Bewohner zum Einsatz von Mehrfachsteckdosen, die wiederum ein Brandrisiko darstellen.

Ein Sachverständiger prüft bei der Baubegleitung, ob die vertraglich vereinbarte Ausstattung tatsächlich eingebaut wird. Denn Abweichungen zwischen Baubeschreibung und Ausführung sind keine Seltenheit. Manchmal fehlen einzelne Steckdosen, manchmal sind Anschlüsse für Herd oder Waschmaschine an der falschen Stelle positioniert.

Zusätzlich wird die Anzahl und Aufteilung der Stromkreise geprüft. Jeder Raum sollte über mindestens einen eigenen Stromkreis verfügen, Küche und Bad brauchen aufgrund der höheren Belastung eigene Kreise. Geräte mit hoher Leistungsaufnahme wie Durchlauferhitzer, Herd oder Sauna benötigen eigene Zuleitungen mit entsprechend dimensionierten Sicherungen.

Bei Fragen zur Elektroinstallation an Ihrem Neubau kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch.

Welche weiteren Prüfpunkte gibt es bei der Elektroinstallation?

Neben den drei Hauptbereichen FI-Schutz, Potentialausgleich und Ausstattung nach DIN 18015 gibt es weitere Prüfpunkte, die ein Sachverständiger bei der Elektroinstallation kontrolliert.

Die Leitungsverlegung muss den Installationszonen nach DIN 18015-3 entsprechen. Leitungen dürfen nur in definierten Bereichen verlegt werden: waagerecht in 30 cm Abstand von der Decke oder vom Fußboden, senkrecht neben Fenstern und Türen. Werden Leitungen außerhalb der Installationszonen verlegt, besteht bei späteren Bohrarbeiten die Gefahr, eine stromführende Leitung zu treffen.

Der Überspannungsschutz ist seit Oktober 2016 nach DIN VDE 0100-443 für alle neuen Wohngebäude Pflicht. Er schützt empfindliche Elektronik vor Spannungsspitzen durch Blitzeinschläge oder Schaltvorgänge im Netz. Geprüft wird, ob ein Überspannungsschutzgerät (SPD) im Zählerschrank eingebaut und korrekt angeschlossen ist.

Die Dokumentation gehört ebenfalls zur Prüfung. Der Elektriker muss nach Abschluss seiner Arbeiten ein Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600 erstellen, das Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und die Funktion der Schutzeinrichtungen dokumentiert. Fehlt dieses Protokoll, sollte der Bauherr die Abnahme des Gewerks verweigern.

Besonderheiten für Schweinfurt und Unterfranken

Die Industriestadt am Main hat einen Gebäudebestand, der von den Folgen des Zweiten Weltkriegs geprägt ist. Rund 50 Prozent der Wohngebäude wurden bei den alliierten Luftangriffen auf die Kugellagerindustrie zerstört. Die Wiederaufbaugebäude der 1950er- und 1960er-Jahre, die heute einen großen Teil des Bestands ausmachen, wurden mit der damals üblichen Elektroinstallation errichtet: klassische Nullung (TN-C-System), Aluminium-Leitungen und ein FI-Schutz, der nach heutigem Standard unzureichend ist.

Wer ein solches Bestandsgebäude im Bergl, in der Gartenstadt oder im Musikerviertel erwirbt und saniert, steht vor der Frage, ob die bestehende Elektroinstallation weiterverwendet werden kann oder komplett erneuert werden muss. Ein Sachverständiger kann den Zustand der vorhandenen Anlage beurteilen und klären, welche Maßnahmen aus Sicherheitsgründen erforderlich sind und welche optional bleiben.

Bei Neubauten auf dem Stadtgebiet gelten keine abweichenden Normen. Die Gipskeuper-Böden der Region haben allerdings Auswirkungen auf den Fundamenterder. Der tonreiche Untergrund quillt bei Nässe und schrumpft bei Trockenheit. Diese Bodenbewegungen können die Kontaktierung des Fundamenterders beeinträchtigen. Ein fachgerecht verlegter Ringerder nach DIN 18014 und die Überprüfung des Erdungswiderstands stellen sicher, dass die Erdung auch langfristig funktioniert.

In den denkmalgeschützten Bereichen der Altstadt und der Zürch gelten bei sichtbarer Leitungsführung zusätzliche Auflagen des Denkmalschutzes. Aufputzleitungen müssen hier gestalterisch in das historische Erscheinungsbild integriert werden. Das betrifft vor allem Gebäude innerhalb der sechs Denkmal-Ensembles, für die die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig ist. Detaillierte Informationen zum Thema Denkmalschutz finden Sie auf unserer Seite zur Bewertung von Bauschäden.

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Häufige Fragen

Wann sollte die Elektroinstallation im Neubau geprüft werden?

Der beste Zeitpunkt ist nach Abschluss der Rohinstallation und vor dem Verputzen. Dann sind alle Leitungen, Dosen und Anschlüsse sichtbar und zugänglich. Mängel lassen sich zu diesem Zeitpunkt noch mit geringem Aufwand beheben.

Ist ein FI-Schutzschalter in jedem Raum Pflicht?

Nicht in jedem Raum ein eigener, aber alle Steckdosenstromkreise in Wohngebäuden müssen seit der aktuellen Fassung der DIN VDE 0100-410 über einen FI-Schutzschalter mit 30 mA abgesichert sein. In der Praxis werden mehrere Stromkreise über einen gemeinsamen RCD geführt.

Was passiert, wenn der Potentialausgleich fehlt?

Ohne Potentialausgleich können zwischen berührbaren Metallteilen im Gebäude gefährliche Spannungsunterschiede entstehen. Das betrifft etwa Wasserleitungen, Heizungsrohre und Badewannen. Im Fehlerfall droht eine Körperdurchströmung.

Prüft der Elektriker seine Arbeit nicht selbst?

Der ausführende Elektriker erstellt ein Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600. Das ist eine Eigenprüfung. Ein unabhängiger Sachverständiger kann zusätzlich kontrollieren, ob die Installation den Normen entspricht und ob die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten wurden. Die unabhängige Prüfung deckt erfahrungsgemäß Mängel auf, die bei der Eigenprüfung übersehen werden.

Kann ich die Elektroinstallation selbst prüfen?

Als Laie können Sie offensichtliche Mängel wie fehlende Steckdosen, schiefe Schalter oder lose Abdeckungen erkennen. Die technische Prüfung von Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Schutzmaßnahmen erfordert jedoch Messgeräte und Fachkenntnis.

Wer haftet für Mängel an der Elektroinstallation?

Der ausführende Elektrofachbetrieb haftet nach BGB fünf Jahre ab Abnahme. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln, die zu einem Personen- oder Sachschaden führen, kann die Haftung auch darüber hinaus greifen.

Was kostet die Prüfung der Elektroinstallation durch einen Sachverständigen?

Die Kosten hängen von der Größe des Bauvorhabens und dem Prüfumfang ab. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Kostenseite.

Muss ich bei einer Altbausanierung die gesamte Elektrik erneuern?

Nicht zwingend, aber häufig ist es sinnvoll. Gebäude mit klassischer Nullung (TN-C-System) oder Aluminium-Leitungen erfüllen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Ein Sachverständiger kann beurteilen, ob eine Teilsanierung ausreicht oder eine Kompletterneuerung nötig ist.

Sie möchten die Elektroinstallation an Ihrem Neubau oder Sanierungsprojekt für Schweinfurt prüfen lassen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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